Transparenzhinweis


Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August

2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf

Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen

verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzan-

spruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen

über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Lauf-

zeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben

betroffen sind.